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Der Bundesrat setzt sich dafür ein, insbesondere kleinere und mittelständische Photovoltaik-Anlagen weiter zu fördern. Der sog. 52 Gigawatt-Deckel, der nach geltendem Recht die Förderung begrenzt, soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat beschlossen hat. Er wird nun in den Bundestag eingebracht. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 die Aufhebung des 52 Gigawatt-Deckels angekündigt. Der konkret ausformulierte Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt. Anschließend bringt sie beide Dokumente in den Bundestag ein. Dieser entscheidet, wann und ob er den Entwurf verabschiedet.
Sobald bundesweit ein Ausbaustand von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht ist, gibt es für bestimmte Anlagen keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. Betroffen davon wäre insbesondere Solarenergie bis 750 Kilowatt Peak. Die Initiative wurde gestartet, weil zu befürchten ist, dass ab 2020 insbesondere kleinere und mittlerer Solaranlagen nicht mehr gefördert werden können. Der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen soll jedoch nicht einbrechen. Das Geschäftsmodell zahlreicher mittelständischer Solar-Installateure und Projektentwickler sowie Komponentenhersteller wäre gefährdet, ebenso die damit verbundenen Arbeitsplätze.
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Letzte Änderung: 28.08.2020 | © Wiede u. Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB 2020
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